Nicht jede Operation ist für die ambulante Durchführung geeignet und auch nicht zugelassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine übergeordnete Auswahl an Operationen getroffen, die überhaupt zur ambulanten Durchführung zugelassen sind (Katalog ambulant durchführbarer Operationen, Stand 01.07.2002). Auch wenn demnach eine Operation ambulant durchführbar ist, entfällt es nicht, die individuelle Arzt-/ Patienten-Entscheidung zu treffen. Damit ist gemeint, dass in jedem Einzelfall der Arzt gemeinsam mit dem Patienten im Gespräch entscheidet, ob eine erforderliche Operation unter ambulanten oder stationären Voraussetzungen durchgeführt werden soll.
Der Verband Ambulantes Operieren hat dazu Leitlinien für ambulantes Operieren bzw. Tageschirurgie entwickelt. Demnach sind folgende Kriterien zu beachten:
Ob ein Patient für eine ambulante Operation geeignet ist, entscheiden soziale und medizinische Aspekte.
Folgende Aspekte sollten gewährleistet sein:
Hier sind die Leitlinien für die Voruntersuchung beim Narkose-Arzt (anästhesiologische Voruntersuchung) sowie die Leitlinien für die Überwachung unmittelbar nach der Operation (postoperative Überwachung) zu berücksichtigen.
Über das Aufklärungs- und Einwilligungs-Verfahren hinaus sind Anweisungen hinsichtlich des Nüchternheitsgebotes (letzte Nahrung 6 Std. vor der Narkose, letzte Aufnahme klarer Flüssigkeiten, z.B. Mineralwasser, Tee, 2 Stunden vor Narkose) in schriftlicher und mündlicher Form sowie über Besonderheiten zum Verlauf nach der Operation zu geben.
Bezüglich der Narkose ist zusätzlich zu berücksichtigen: